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ist der Hauptzweck von KNUS, dafür zu arbeiten, dass geistig Behinderte
die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben wie die übrige Bevölkerung:
1. sich zu entwickeln und innerhalb aller Kunstarten und Kultur auszubilden.
2. an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen.
KNUS
will auch dafür arbeiten,
3. das Wissen über die Gesetze in diesem Bereich zu verbreiten und
zu beeinflussen.
4. die Rechte der Künstler an eigene Werke (Arbeiten) zu sichern.
KNUS
fungiert ausserdem als Wissens-, Entwicklungs- und Vermittlungs-
zentrum:
5. für kulturelle und künstlerische Aktivitäten der geistig
Behinderten im In- und Ausland
6. für die Vermittlung der künstlerischen Aktivitäten der
geistig Behinderten an die übrige Bevölkerung
7. um den Kontakt zwischen geistig behinderten Künstlern zu vermitteln
und herzusstellen
8. um den Kontakt zwischen Lehrern, Pädagogen, Künstlern und
Agenten, die mit geistig behinderten Künstlern zusammenarbeiten,
zu vermitteln und herzustellen
9. als künstlerische Agenten für geistig behinderte Künstler
10. um Unterrichtsmethoden für ein vielseitiges kulturelles Engagement
für
geistig Behinderte zu entwickeln
11. für die Beteiligung an nationalen und internationalen Zusammenarbeiten.
Diese Klauseln stammen aus den Satzungen von KNUS, und wir sind gern bereit,
diese an Interessenten weiterzusenden, oder besuchen Sie uns auf unserer
Homepage:
www.knus.nu
Weitere Auskünfte erhalten Sie von dem internationalen Manager Kirsten
Hansen: Tele:
+45 6443 2088. e-mail: kirsten.h@knus.nu
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